VORSCHLÄGE FÜR DEN EHRENTALER 2024

Auch in diesem Jahr soll eine Person mit dem „Ehrentaler“ geehrt werden. Diese muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen für die Ehrung erfüllen:

Ehrentaler der Samtgemeinde Horneburg
  • Langjährige ehrenamtliche Tätigkeit zum Wohle der Samtgemeinde Horneburg oder der Einwohnerinnen und Einwohner in der Samtgemeinde Horneburg.
  • Langjährige herausragende persönliche Leistungen, z. B. auf sozialer, kultureller, heimatpflegerischer, wirtschaftlicher, wissenschaftlicher oder politischer Ebene.
  • Eine besondere Tat, zum Schutze von Leib und Gut. Die zu ehrende Person muss ihren Wohnsitz nicht innerhalb der Samtgemeinde Horneburg haben.
  • Nicht in Betracht für eine Ehrung kommen folgende Personen:
    • Deren Verdienste schon durch einen Orden auf Bundes- oder Landesebene gewürdigt wurden.
    • Aktive Ratsmitglieder für ihre Ratstätigkeit.
    • Bedienstete der Samtgemeinde / Mitgliedsgemeinden, auf Grund ihrer dienstlichen Tätigkeiten.

Seit 2003 werden Personen mit dem Ehrentaler geehrt, die sich um die Samtgemeinde Horneburg besonders verdient gemacht haben. Ein Gremium, bestehend aus Ratsmitgliedern, dem Samtgemeindebürgermeister, der Gleichstellungsbeauftragten sowie der letzten geehrten Person, entscheidet darüber, wer ausgezeichnet werden soll.

Sollten Sie einen Vorschlag für eine Person haben, richten Sie diesen gerne per E-Mail an geschaeftszimmer@horneburg.de oder postalisch an die Samtgemeinde Horneburg, Lange Straße 47/49, 21640 Horneburg. Bitte geben Sie eine kurze Aufstellung über Art, Umfang und Dauer der auszeichnungswürdigen Verdienste und reichen die Unterlagen bis spätestens zum 30. April 2024 ein