GUT ZU WISSEN

Information zur Hundehaltung nach dem Niedersächsischen Hundegesetz

Liebe Hundefreunde,

wir wollen Sie einmal auf die allgemeinen Vorschriften hinsichtlich der Haltung von Hunden in der SG Horneburg informieren:

♦ Seit Juli 2013 besteht die Verpflichtung ein Sachkundenachweis (Hundeführerschein) zu besitzen.

♦ Für jeden Hund muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein.

♦ Der Hund muss ab dem 6. Lebensmonat durch einen Transponder gekennzeichnet werden.

♦ Der Hund muss beim zentralen Hunderegister Niedersachsen registriert sein (www.hunderegister-nds.de).

Wir möchten Sie bitten, zu Ihrer eigenen Sicherheit und zur Absicherung Ihres Hundes, zu kontrollieren, ob alle vier Punkte in Ihrem Fall erfüllt sind.

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bei Fragen können Sie sich gerne an das Ordnungsamt telefonisch (04163 8079-63) oder per E-Mail (ordnung@horneburg.de) wenden.

Ihr Ordnungsamt der
Samtgemeinde Horneburg