VORSCHLÄGE FÜR DEN EHRENTALER 2023

Ehrentaler der Samtgemeinde Horneburg

Seit 2003 werden Personen mit dem „Ehrentaler“ geehrt, die sich um die Samtgemeinde Horneburg besonders verdient gemacht haben. Ein Gremium, bestehend aus Ratsmitgliedern, dem Samtgemeindebürgermeister, der Gleichstellungsbeauftragten sowie der letzten geehrten Person, entscheidet darüber, wer mit dem Ehrentaler ausgezeichnet werden soll.

Folgende Voraussetzungen müssen mindestens für die Ehrung erfüllt sein:

  • langjährige ehrenamtliche Tätigkeit zum Wohle der Samtgemeinde Horneburg oder der Einwohnerinnen und Einwohner in der Samtgemeinde Horneburg
  • langjährige herausragende persönliche Leistungen, z.B. auf sozialer, kultureller, heimatpflegerischer, wirtschaftlicher, wissenschaftlicher oder politischer Ebene
  • eine besondere Tat, zum Schutze von Leib und Gut.

Die zu ehrende Person muss ihren Wohnsitz nicht innerhalb der Samtgemeinde Horneburg haben.
Nicht in Betracht für eine Ehrung kommen folgende Personen:

  • Deren Verdienste schon durch einen Orden auf Bundes- oder Landesebene gewürdigt wurden.
  • Aktive Ratsmitglieder für ihre Ratstätigkeit.
  • Bedienstete der Samtgemeinde/Mitgliedsgemeinden, auf Grund ihrer dienstlichen Tätigkeiten.

Ihren Vorschlag für eine Person richten Sie bitte per E-Mail an geschaeftszimmer@horneburg.de oder postalisch an die Samtgemeinde Horneburg, Lange Straße 47/49, 21640 Horneburg. Bitte geben Sie eine kurze Aufstellung über Art, Umfang und Dauer der auszeichnungswürdigen Verdienste und reichen die Unterlagen bis spätestens zum 30. April 2023 ein. Vielen Dank.