Flächennutzungsplan

12. Sammeländerung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Horneburg

Im Flächennutzungsplan – man spricht auch von der „vorbereitenden Bauleitplanung“ – werden die Weichenstellungen für die zukünftigen Entwicklungen in der Samtgemeinde vorbereitet. Der Flächennutzungsplan legt fest, wo neue Wohn- oder Gewerbeflächen, Sportanlagen, Gemeinbedarfsflächen wie z. B. Schulen oder Feuerwehrgerätehäuser entstehen sollen. Die Zuständigkeit für die Aufstellung und Änderung des Flächennutzungsplanes liegt bei der Samtgemeinde, während die Bebauungspläne von den jeweiligen Gemeinden in eigener Verantwortung aufgestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Bebauungspläne dem Flächennutzungsplan nicht widersprechen dürfen, sondern aus diesem abgeleitet werden. Zurzeit wird an der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes gearbeitet. Diese Änderung umfasst diverse Flächen und Vorhaben in allen Mitgliedsgemeinden. Nachdem inzwischen die Ermittlung der zukünftigen Flächenbedarfe sowie der im Bestand vorhandenen Potentiale für Innenentwicklung und Nachverdichtung z. B. im Wohnflächenbereich erfolgt ist, wird im Laufe der kommenden Monate mit dem Landkreis, der zu guter Letzt den Flächennutzungsplan bzw. dessen Änderungen genehmigen muss, die Diskussion und Abstimmung zu den möglichen Änderungsflächen erfolgen. Anschließend geht es dann in das im Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren, d. h. es wird jeweils eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange (Behörden, Verbände, Nachbargemeinden etc.) und anschließend – nach der Auswertung der Stellungnahmen und ggf. Überarbeitung der Pläne – die öffentliche Auslegung und Trägerbeteiligung geben. Wenn alles glatt läuft, könnte der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes bis Ende 2022 abgeschlossen werden, so dass die Gemeinden im Folgejahr die Verfahren für die einzelnen Bebauungspläne starten könnten.