Impfung von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern im Landkreis Stade
Die Kreisverwaltung bereitet zusammen mit den Hansestädten, Samtgemeinden und Gemeinden im Landkreis Stade alles vor, damit die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die im September bei den Kommunal- und Bundestagswahlen dabei sein werden, geimpft werden.
Ziel ist es, dass alle der rund 3.600 im Einsatz befindlichen Helferinnen und Helfer spätestens 14 Tage vor dem Wahltermin ihre zweite Impfung erhalten haben. Diese Gruppe ist nach Paragraf 4 der Coronavirus-Impfverordnung in dritter Priorität impfberechtigt. In dieser Gruppe wird aktuell noch nicht allgemein geimpft.
Ohne die Mithilfe von Ehrenamtlichen könnten Wahlen in Deutschland gar nicht stattfinden. Die Mithilfe ist ein besonderes Ehrenamt, zu dem jeder Wahlberechtigte zugelassen, aber auch verpflichtet ist.
Wer sich als Wahlhelfer engagieren und verpflichten will, macht dies bei seiner Wohnortgemeinde. Dort kann auch angegeben werden, ob man das Impfangebot, welches zeitlich voraussichtlich Anfang bis Mitte Juli 2021 starten wird, in Anspruch nehmen möchte. Eine Anmeldung zur Impfung als Wahlhelfer erfolgt ausschließlich über die jeweilige Heimatkommune.