Weitere Baumaßnahmen für die Dollerner Straßenunterhaltung beschlossen

Straßensanierung Dollern

Von der Verwaltung wurde im vorletzten Jahr für alle Mitgliedsgemeinden ein Straßenzustandskataster erstellt. In diesem Kataster wurde der Zustand der Straßen ermittelt und daraus dann eine Prioritätenliste erstellt. In Dollern ist schon im letzten Jahr damit begonnen worden, die in der Liste aufgeführten Straßen und Gehwege wieder instand zu setzen. Es erfolgten u. a. Unterhaltungsmaßnahmen in den Straßen Osterberg, Birkenweg, Nedderbrook und Auf dem Brink. Für diese Unterhaltung sind im Haushaltsjahr 2020 rd. 250.000 € aufgewendet worden.

In diesem Jahr sind im Haushalt für die weitere Abarbeitung der erforderlichen Straßenunterhaltungsmaßnahmen 350.000 € eingeplant. Die größte Maßnahme wird dabei die Reparatur der Straße Am Buschteich sein. Nach momentaner Planung wird mit den Arbeiten im Januar begonnen. Auf dieser vielbefahrenen Straße kommt es natürlich während der Bauphase zu Einschränkungen. Rat und Verwaltung bitten alle betroffenen Anlieger, Geschäftsleute und Nutzer dafür um Verständnis.

Auch in der Straße Lehmgrund sollen zügig Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden. Hier sieht die Planung vor, die Straßenbreite und den dortigen Wendehammer geringfügig zu vergrößern. Durch diese Arbeiten sollen Forderungen des Landkreises für ein Befahren der Straße mit Müllfahrzeugen erfüllt werden. Momentan müssen Anlieger die Mülltonnen zur Abholung auf einen Sammelplatz stellen und dafür lange Strecken zurücklegen.

Es wird in Dollern weitere erforderliche Straßenunterhaltungsmaßnahmen geben. Die Abarbeitung erfolgt nach Prioritäten, abgeleitet aus dem Straßenzustandskataster. Im Investitionsprogramm der Gemeinde sind für die nächsten drei Jahre jeweils 200.000 € dafür eingeplant.

Abschließend muss nochmals klar gestellt werden, dass den Anwohnern für diese Maßnahmen keine Kosten entstehen. Für Reparatur und Sanierung von Straßen in unserem Ort fallen keine Anliegerbeiträge an. Man muss unterscheiden zwischen einer Sanierung und dem Ausbau einer Straße. Nur bei einem Ausbau wird die Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) angewandt. Leider wird die vielzitierte Strabs immer wieder mit populistischen Falschinformationen als antidemokratisches Schreckgespenst dargestellt.

Wilfried Ehlers, Bürgermeister