Wahlhelfer*innen gesucht
Wir suchen ehrenamtliche Unterstützung bei den Kommunalwahlen und der Bundestagswahl (12. bzw. 26. September 2021)
Sie haben Interesse, sich aktiv für unsere Demokratie einzubringen und ehrenamtlich in einem Wahllokal mitzuwirken?
Dann freuen wir uns über Ihre Unterstützung bei den Kommunalwahlen am 12. September und bei der Bundestagswahl am 26. September 2021! Selbstverständlich ist es auch möglich, nur bei einer Wahl mitzuwirken.
Was erwartet Sie?
- Eine spannende und verantwortungsvolle Tätigkeit am Wahltag
- Kontakt zu anderen Wahlhelferinnen aus Ihrem Ort
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Die Voraussetzungen für dieses Amt erfüllt, wer für die jeweilige Wahl wahlberechtigt ist.
Hinweis: Wahlbewerberinnen und Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen dürfen nicht mitwirken.
Wahlberechtigt für die Kommunalwahlen sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag 16 Jahre alt sind und
- seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
- und in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
Wahlberechtigt für die Bundestagswahl ist, wer am Wahltag
- Deutsche*r im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Interessierte können sich unter der E-Mail wahlen@horneburg.de unter Angabe der Adresse, der Telefonnummer sowie eventueller Vorerfahrung als Wahlhelfer melden.