was bedeutet Kommunalwahl?
Voraussichtlich im September 2021 finden die Kommunalwahlen statt. Bei den Kommunalwahlen werden die Räte der jeweiligen Gemeinden und der Samtgemeinde sowie des Landkreises neu gewählt.
Wählen dürfen deutsche und europäische Staatsbürger, die mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens sechs Monaten in der Gemeinde gemeldet sind.
Wer darf gewählt werden?
Gewählt werden dürfen deutsche und europäische Staatsbürger, die mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens sechs Monaten in der Gemeinde gemeldet sind. Die Ratsarbeit ist eine ehrenamtliche Tätigkeit und wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet.
Wahlvorschläge können eingereicht werden durch: Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen.
Was sind Parteien?
Intressenvertretungen, die aktiv im Bundes- oder Landesparlament mit Satzung der Partei oder vergleichbarem Organisationsnachweis.
Was sind Wählergruppen?
Gruppenzusammenschluss von wahlberechtigten Personen, Kennwort benennen (keine Parteibezeichnung), Gründungsversammlung (Empfehlung: Satzung mit der Festlegung von Organen, wie Vorstand und Mitgliederversammlung sowie Mitgliedschaftsvoraussetzungen), daneben ist ein Programm aufzustellen
Was sind Einzelpersonen?
Wahlberechtigte Personen können sich selbst oder andere Wahlberechtigte Personen vorschlagen.
Wenn man sich aufstellen lassen möchte, dann werden Unterstützungsunterschriften benötigt. Unterstützungsunterschriften sind von Parteien, Wählergruppen oder Einzelpersonen beizubringen, sofern sie bisher nicht im entsprechenden Gremium (Rat oder Kreistag) vertreten waren (s. §§ 21 NKWG).
Weitere Informationen finden Sie unter www.landeswahlleiter.niedersachsen.de oder bei der Ansprechpartnerin der Samtgemeinde Horneburg Frau Nicole Hadler, 04163 8079-16, wahlen@horneburg.de