Vorschläge für den Ehrentaler 2022

Seit 2003 werden Personen mit dem „Ehrentaler“ geehrt, die sich um die Samtgemeinde Horneburg besonders verdient gemacht haben. Ein Gremium, bestehend aus Ratsmitgliedern, dem/der allgemeinen Vertreter/in des Samtgemeindebürgermeisters, der Gleichstellungsbeauftragten sowie der letzten geehrten Person, entscheidet darüber, wer mit dem Ehrentaler ausgezeichnet werden soll.

Ehrentaler
Der Ehrentaler der Samtgemeinde Horneburg
  • Folgende Voraussetzungen müssen mindestens für die Ehrung erfüllt sein:
  • langjährige ehrenamtliche Tätigkeit zum Wohle der Samtgemeinde Horneburg oder der Einwohnerinnen und Einwohner in der Samtgemeinde Horneburg;
  • langjährige herausragende persönliche Leistungen, z. B. auf sozialer, kultureller, heimatpflegerischer, wirtschaftlicher, wissenschaftlicher oder politischer Ebene;
  • eine besondere Tat, zum Schutze von Leib und Gut.
  • Die zu ehrende Person muss ihren Wohnsitz nicht innerhalb der Samtgemeinde Horneburg haben.
  • Nicht in Betracht für eine Ehrung kommen folgende Personen:
  • Deren Verdienste schon durch einen Orden auf Bundes- oder Landesebene gewürdigt wurden.
  • Aktive Ratsmitglieder für ihre Ratstätigkeit.
  • Bedienstete der Samtgemeinde und/oder Mitgliedsgemeinden, aufgrund ihrer dienstlichen Tätigkeiten.

Ihren Vorschlag für eine Person richten Sie bitte per E-Mail an vorzimmer@horneburg.de oder postalisch an die Samtgemeinde Horneburg, Lange Straße 47/49, 21640 Horneburg. Bitte geben Sie eine kurze Aufstellung über Art, Umfang und Dauer der auszeichnungswürdigen Verdienste und reichen die Unterlagen bis spätestens zum 30. April 2022 ein. Vielen Dank.