Vorschläge für den Ehrentaler 2022
Seit 2003 werden Personen mit dem „Ehrentaler“ geehrt, die sich um die Samtgemeinde Horneburg besonders verdient gemacht haben. Ein Gremium, bestehend aus Ratsmitgliedern, dem/der allgemeinen Vertreter/in des Samtgemeindebürgermeisters, der Gleichstellungsbeauftragten sowie der letzten geehrten Person, entscheidet darüber, wer mit dem Ehrentaler ausgezeichnet werden soll.
- Folgende Voraussetzungen müssen mindestens für die Ehrung erfüllt sein:
- langjährige ehrenamtliche Tätigkeit zum Wohle der Samtgemeinde Horneburg oder der Einwohnerinnen und Einwohner in der Samtgemeinde Horneburg;
- langjährige herausragende persönliche Leistungen, z. B. auf sozialer, kultureller, heimatpflegerischer, wirtschaftlicher, wissenschaftlicher oder politischer Ebene;
- eine besondere Tat, zum Schutze von Leib und Gut.
- Die zu ehrende Person muss ihren Wohnsitz nicht innerhalb der Samtgemeinde Horneburg haben.
- Nicht in Betracht für eine Ehrung kommen folgende Personen:
- Deren Verdienste schon durch einen Orden auf Bundes- oder Landesebene gewürdigt wurden.
- Aktive Ratsmitglieder für ihre Ratstätigkeit.
- Bedienstete der Samtgemeinde und/oder Mitgliedsgemeinden, aufgrund ihrer dienstlichen Tätigkeiten.
Ihren Vorschlag für eine Person richten Sie bitte per E-Mail an vorzimmer@horneburg.de oder postalisch an die Samtgemeinde Horneburg, Lange Straße 47/49, 21640 Horneburg. Bitte geben Sie eine kurze Aufstellung über Art, Umfang und Dauer der auszeichnungswürdigen Verdienste und reichen die Unterlagen bis spätestens zum 30. April 2022 ein. Vielen Dank.