Kommunalwahl und Bundestagswahl 2021

Am 12.09.2021 ist es wieder so weit. Die Kommunalwahlen in Niedersachsen finden statt. Alle fünf Jahre werden die Abgeordneten, die im Rat vertreten sind, sowie die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte der Samtgemeinde Horneburg, gewählt. Die Vertretung wird in „allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl“ gewählt, so Artikel 28 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG). Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, mit ihrer Stimme Einfluss in ihrer Kommune zu nehmen. Die Kommunalwahl ist immer an einem Sonntag. Die Stimmen können von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr abgegeben werden. Als wäre eine Wahl nicht schon spannend genug, findet dieses Jahr am 26.09.2021 auch die Bundestagswahl statt. Die Wahlperiode des Deutschen Bundestags beträgt vier Jahre. Und auch in diesem Fall kann die Stimme von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr abgegeben werden. Die Mitglieder des Bundestags werden ebenfalls auf Grundlage der Wahlrechtsgrundsätze gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) gewählt. Die Abgeordneten gehören verschiedene Parteien an. Sie vertreten also unterschiedliche politische Ansichten und Meinungen. In Art. 20 Absatz 2 Grundgesetz (GG) heißt es: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Wählen bedeutet Mitwirkung an einem funktionierenden parlamentarisch-demokratischen System. Die Chance auf demokratische Teilhabe sollten sich Wahlberechtigte nicht entgehen lassen, auch wenn der Gang zum Wahllokal oder die Ausübung der Briefwahl etwas Mühe erfordert. Um Unsicherheiten zu beseitigen, hier ein paar wichtige Informationen zum Thema Kommunalwahlen und Bundestagswahlen.

Wer darf eigentlich wählen?

Personen mit einem aktiven Wahlrecht (das Recht, zu wählen) sind wahlberechtigt. Alle Personen die,

Kommunalwahl:
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder staatsangehörig in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) sind.
  • seit mindestens drei Monaten in dem Wahlgebiet leben.
  • mindestens 16 Jahre alt sind.
  • im Wähler:innenverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
  • das Wahlrecht nicht durch einen richterlichen Beschluss verloren haben.

Alle wahlberechtigten Personen, die ihren Hauptwohnsitz in der Samtgemeinde Horneburg haben, werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Bundestagswahl:
  • Deutsche im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind.
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten.
  • nicht vom Wahlrecht durch einen richterlichen Beschluss ausgeschlossen sind.

Das passive Wahlrecht bezeichnet das Recht eines Menschen, sich bei einer Wahl als Kandidat:in aufstellen zu lassen und gewählt zu werden.

Wer wird bei der Kommunalwahl gewählt?

Bei der Kommunalwahl wird der Rat neu gewählt. Alle fünf Jahre werden die Abgeordneten, die im Rat vertreten sind, neu gewählt. Es werden also die Mitglieder der kommunalen Vertretungen (Gemeinderäte) und die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte (leiten die kommunalen Verwaltungen z. B. Bürgermeister:in) gewählt.

Im Rat sitzen Ratsfrauen und Ratsherren. Diese Frauen und Männer entscheiden über Fragen, die den eigenen Wohnort betreffen. Diese Abgeordneten gehören Parteien an. Bei der Wahl des Rates stimmt man für die Partei, von der man der Meinung ist, sie sollte am meisten zu bestimmen haben und die den eigenen Interessen am nächsten kommt.

Wer wird bei der Bundestagswahl gewählt?

Bei der Bundestagswahl werden die mindestens 598 Abgeordneten des Deutschen Bundestags gewählt. Die Bürger:innen entscheiden, welche Parteien für die nächsten vier Jahre im deutschen Parlament vertreten sind und wie viele Sitze und wie viel Macht sie dort haben. Die tatsächliche Zahl kann aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten aber auch weit darüber liegen. Die Abgeordneten des Parlaments sollen in den nächsten Jahren die Interessen der Wähler:innen vertreten und Deutschland im Interesse der Bürger:innen gestalten.

Wie wähle ich im Wahllokal?

Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, in welchem Wahllokal die eigene Stimme abgegeben werden darf, dies ist nämlich Wohnort abhängig. Die Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) müssen mitgebracht werden. Im Wahllokal wird die Wahlbenachrichtigung beim Wahlvorstand abgegeben und das Ausweisdokument vorgezeigt. Daraufhin werden die Stimmzettel herausgegeben. Die Stimmzettel werden in einer Wahlkabine ausgefüllt. Die Kabine ist mit einem Sichtschutz und einem Tisch versehen. Auf dem Tisch befindet sich ein Stift zum Ausfüllen der Stimmzettel. Oben auf dem Stimmzettel steht, wie viele Stimmen vergeben werden dürfen. Danach wird der Zettel gefaltet und in eine sich im Wahllokal befindliche Wahlurne geworfen.

Was muss ich tun, um an der Briefwahl teilzunehmen?

Die Informationen zur Briefwahl erhält jeder Bürger und jede Bürgerin zusammen mit der Wahlberechtigung. Die Briefwahl muss persönlich mündlich, schriftlich oder über die Website www.horneburg.de bei der Samtgemeinde beantragt werden. Der Antrag auf eine Briefwahl muss in der Regel spätestens zwei Tage vor der Wahl bis 13.00 Uhr bei der Wahlbehörde eingetroffen sein (NKWO § 23). Der Antrag kann beispielsweise per Brief verschickt werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich eine Vorlage zur Beantragung der Briefwahl.

In dem Antrag sind die Daten besonders wichtig:

  • der vollständige Name
  • das Geburtsdatum
  • die Adresse

Mündlich kann der Antrag nur persönlich im Wahlamt der Samtgemeinde Horneburg gestellt werden.
Die Wahlunterlagen werden in einem Brief zugeschickt. Dieser enthält:

  • die Stimmzettel
  • weitere Informationen zur Briefwahl
  • Briefumschläge
  • und den Wahlschein.

Anders als bei der Wahl im Wahllokal versichert man mit der Stimmabgabe per Briefwahl eidesstattlich, dass man seinen Stimmzettel persönlich ausgefüllt hat (NKWG § 31 Briefwahl). Wenn aufgrund eines Assistenzbedarfs der wählenden Person eine Hilfsperson den Stimmzettel ausfüllt, muss diese die eidesstattliche Erklärung unterschreiben.

Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen so früh wie möglich, aber spätestens bis zum Freitag vor dem Wahltag, versendet bzw. abgegeben werden. Wenn die Stimmzettel zu spät ankommen, kann die abgegebene Stimme nicht mitgezählt werden.

Wie wird gewählt?

Alle wahlberechtigten Bürger:innen bekommen von der Samtgemeinde eine Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigungen werden etwa vier bis sechs Wochen vor dem Wahltag versendet.
Die Wahlunterlagen werden jedem wahlberechtigten Bürger und jeder wahlberechtigten Bürgerin in der Samtgemeinde zugesandt.

Kommunalwahl

Die Wähler:innen erhalten je einen Stimmzettel für jede Wahl, an der sie teilnehmen (Samtgemeinderatswahl, Wahl der Räte der Mitgliedsgemeinden, Wahl des Hauptverwaltungsbeamten oder der Hauptverwaltungsbeamtin). Für die Wahl der Vertretungen (Räte der Gemeinde) gilt ein Dreistimmenwahlrecht. Wähler und Wählerinnen können auf jedem Stimmzettel drei Kreuze machen. Es können alle drei Stimmen einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (Gesamtliste) oder einer einzigen Bewerberin oder einem einzigen Bewerber auf einem Wahlvorschlag gegeben werden (Kumulieren). Die Stimmen können aber auch auf mehrere Gesamtlisten und / oder mehrere Bewerberinnen oder Bewerber desselben Wahlvorschlages oder verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden (Panaschieren).

Bei der Wahl einer kommunalen Vertretung kommt die Verhältniswahl zum Einsatz: Jede Partei bzw. Wählergemeinschaft erhält den prozentualen Anteil der Sitze zugesprochen, den sie auch an Stimmen erhalten hat. Die Verteilung erfolgt im Verhältnis der erhaltenen Stimmen zu allen abgegebenen Stimmen.

Die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte wird per Mehrheitswahl gewählt. Bei einer Mehrheitswahl – oder auch Personenwahl – gewinnt die Kandidatin bzw. der Kandidat im jeweiligen Wahlbezirk, welche bzw. welcher mehr als die Hälfte der Stimmen (also die sogenannte absolute Mehrheit) erhalten hat. Wenn jedoch keine Kandidatin bzw. kein Kandidat die absolute Mehrheit erreicht, so gibt es eine Stichwahl. Bei einer Stichwahl stehen dann nur die beiden Kandidaten und Kandidatinnen zur Auswahl, die zuvor die meisten Stimmen erhalten haben.

Bundestagswahl

Die Wahl des Bundestags ist eine personalisierte Verhältniswahl. Die Wähler:innen verfügen bei der Bundestagswahl über zwei Stimmen: eine Erst- und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wird der oder die Abgeordnete des eigenen Wahlkreises gewählt (Direktwahl). Mit der Zweitstimme wählt man die Landesliste einer Partei – also keine einzelnen Kandidaten. Auf dieser sogenannten geschlossenen Liste stehen in einer festen Reihenfolge Kandidaten, die für die jeweilige Partei in den Bundestag einziehen sollen. Des Weiteren gibt es eine Fünf-Prozent-Hürde für die Wahl einer Partei in den Bundestag. Das heißt, dass eine Partei mindestens 5 % der Stimmen aller Wahlberechtigten erreichen muss, um im Bundestag vertreten zu sein. Damit soll die Regierung entscheidungsfähig bleiben.

Was wird am 12.09.2021 gewählt

  • Landrat:rätin
  • Kreistag
  • Samtgemeindebürgermeister:in
  • Samtgemeinderat Horneburg
  • Rat Gemeinde Agathenburg *
  • Rat Gemeinde Bliedersdorf *
  • Rat Gemeinde Dollern *
  • Rat Flecken Horneburg *
  • Rat Gemeinde Nottensdorf *

(* Sie wählen nur den Rat der Gemeinde, in der Sie wohnen.)

Briefwahl

Über unsere Internetseite
www.horneburg.de besteht die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Dies ist im Zeitraum vom 13.08.2021 bis 08.09.2021 15:00 Uhr möglich.
Die Briefwahl findet im Rathaus Zimmer EG03 spätestens ab dem 23.08.2021 statt.
Bitte die Wahlbenachrichtigungskarte vollständig ausgefüllt mitbringen.

Wahlberechtigungskarte

Diese muss spätestens am 22.08.2021 bei Ihnen eingegangen sein. Sollte es nicht der Fall sein, dann bitte einmal nachfragen.
Die Wahlbenachrichtigungskarte kann auch vollständig ausgefüllt in den Briefkasten am Rathaus Horneburg eingeworfen werden, dadurch ersparen Sie sich unnötige Wartezeiten. Ihnen werden dann die Briefwahlunterlagen zugesendet.

Neuordnung der Wahllokale

Die Samtgemeinde Horneburg hat eine komplette Änderung der Straßenzuschnitte zu den jeweiligen Wahllokalen vorgenommen. Bitte achten Sie darauf, was auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte für ein Wahllokal angegeben ist.